Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma dovelop – Dirk Kaiser
1. Allgemein
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden für jegliche Geschäftstätigkeiten einschließlich aller Zweigstellen von dovelop – Dirk Kaiser, Boxdorfer Str.24, 01129 Dresden, und seinem Team (Trainer/Berater/Coaches/Supvervisoren/Guides), im folgenden dovelop genannt, Anwendung. Die folgenden Bestimmungen werden bei Anmeldung für eine von dovelop angebotene Veranstaltung rechtskräftig.
2. Anmeldungen
Anmeldungen zu offenen und öffentlich ausgeschriebenen Seminaren benötigen der Schriftform per Brief, Telefax oder e-mail. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung eine schriftliche Bestätigung und alle relevanten Informationsmaterialien. Mit der Bestätigung der Anmeldung ist die Buchung für Sie und dovelop verbindlich. Die Rechnung ist beiliegend.
3. Angebote
1) Schriftlich verfasste (unbefristete) Angebote von dovelop für Trainings, Inhouse-Seminare und Coachings behalten für 90 Tage Gültigkeit. Es gilt dabei das Verfassungsdatum des Angebotes.
2) Für den Kunden wird das Angebot verbindlich, sobald die Buchung schriftlich von dovelop bestätigt wurde.
3) Angebote, welche auf Basis ungenauer oder noch fehlender Unterlagen erfolgen, besitzen einen unverbindlichen Richtpreischarakter.
4) Mit Vertragsabschluss verlieren alle vorhergehenden Vereinbarungen und Zusicherungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich von dovelop bestätigt, ihre Wirksamkeit.
4. Leistungen
Inhalt und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im aktuellen Angebot beziehungsweise aus den Angaben der Vertragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang oder Charakter der vertraglichen Leistungen verändern, werden nur mit schriftlicher Bestätigung durch dovelop verbindlich.
5. Zahlungsbedingungen
1) Insbesondere bei Veranstaltungen, für deren Durchführung dovelop in nicht unerheblicher Weise in finanzielle Vorleistung zu gehen hat (z.B. gegenüber Hotels, beteiligten Partnern etc.), wird nach Angebotsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50% des Rechnungsbetrages fällig. Diese ist bis 10 Tage nach Angebotsbestätigung zu entrichten.
2) Der Rechnungsbetrag wird 10 Tage nach Durchführung der jeweiligen Veranstaltung fällig.
3) Bei Veranstaltungen, deren zeitlicher Umfang sich über mehrere Monate erstreckt, erfolgt spätestens jeweils zum Monatsende eine Rechnungslegung über die bisher erbrachten Leistungen durch dovelop.
4) Maßgeblich für alle Zahlungsfristen ist jeweils das Datum des Zahlungseingangs auf den Geschäftskonten von dovelop. Im Falle der Überschreitung der Zahlungsfristen um 30 Tage ist dovelop berechtigt, den Rechnungsbetrag zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz einzufordern.
5) Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland.
6) Alle berechneten Veranstaltungsgebühren verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer.
7) Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform.
6. Rücktritt
6a durch Kunden
1) Kunden können jederzeit von Veranstaltungen zurücktreten, jedoch nur mit schriftlicher Erklärung. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dovelop.
2) Im Falle des Rücktritts des Kunden stellt dovelop unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts alle angefallenen Kosten in Rechnung, die dovelop an Partner, Zulieferer etc. bereits getätigt hat. Dies gilt auch bei Vereinbarung eines für beide Vertragspartner realisierbaren Ersatztermins, wenn dovelop an Partner, Zulieferer etc. bereits Zahlungen für Leistungen getätigt hat, die ausschließlich am ursprünglich vereinbarten Veranstaltungstermin realisierbar sind, ohne für den vereinbarten Ersatztermin Anwendung finden zu können.
3) Bei Rücktritt bis 5 Wochen vor der Veranstaltung kann der Kunde einmalig einen für beide Vertragspartner realisierbaren zeitnahen Ersatztermin vorschlagen. Auch bei Vereinbarung eines für beide Vertragspartner realisierbaren Ersatztermins stellt dovelop dem Kunden Zahlungen in Rechnung, die dovelop bereits an Partner, Zulieferer etc. getätigt hat für Leistungen, die ausschließlich am ursprünglich vereinbarten Veranstaltungstermin realisierbar sind, ohne für den vereinbarten Ersatztermin Anwendung finden zu können.
Wird kein für beide Seiten realisierbarer zeitnaher Ersatztermin vereinbart, werden 50% des Gesamtpreises zur Zahlung fällig bzw. dovelop behält im Falle einer geleisteten Anzahlung diese als Stornogebühr ein. Übersteigen die von dovelop an Partner, Zulieferer etc. bereits erfolgten Zahlungen für Leistungen, die ausschließlich am ursprünglich vereinbarten Veranstaltungstermin realisierbar sind, die 50% des Gesamtpreises bzw. die geleistete Anzahlung, so ist diese Differenz zusätzlich zu entrichten.
4) Bei einer Stornierung kürzer als 5 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen 50% des Gesamtpreises an. Übersteigen die von dovelop an Partner, Zulieferer etc. bereits erfolgten Zahlungen für Leistungen, die ausschließlich am ursprünglich vereinbarten Veranstaltungstermin realisierbar sind, diese 50% des Gesamtpreises, so ist diese Differenz zusätzlich zu entrichten.
5) Bei einer Stornierung kürzer als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn berechnet dovelop den vollen Gesamtpreis.
6) Es besteht kein Rückvergütungsanspruch, wenn Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch nehmen.
6b durch dovelop
1) Für offene Seminare mit zu geringer Teilnehmerzahl behält sich dovelop das Recht vor, diese bis zu 7 Tage vor Seminarbeginn abzusagen und einen anderen Termin anzubieten.
2) Im Falle der maßgeblichen Erschwerung oder Gefährdung der Veranstaltung durch objektiv gefahrenträchtige Natur- und Wetterverhältnisse (insbesondere bei Veranstaltungen mit handlungsorientierten bzw. Outdoor-Elementen), behördliche Maßnahmen, Erkrankungen der Trainer, höhere Gewalt oder sonstige nicht vorherzusagende Gründe behält sich dovelop vor, die Veranstaltung abzusagen beziehungsweise abzubrechen. In diesen Fällen erstattet dovelop bereits gezahlte Gebühren entsprechend der Minderung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Anspruch auf Ersatz von Reise-, Übernachtungskosten und Arbeitsausfall besteht nicht. Dovelop haftet nicht für mittelbare Schäden wie entgangenem Gewinn oder Ansprüchen Dritter.
7. Programmänderung
Dovelop kann den Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms sowie den Einsatz der Trainer unter Wahrung des Gesamtcharakters ändern. Dies berechtigt den Kunden weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.
8. Mitwirkungspflicht bei Veranstaltungen mit handlungsorientierten bzw. Outdoor- Elementen
Es bestehen keine besonderen Teilnahmevoraussetzungen. Bei allen Veranstaltungen wird jedoch vorausgesetzt, dass die Teilnehmer gesund sind. Die Teilnehmer sind verpflichtet, den medizinischen Selbstauskunftsbogen wahrheitsgemäß auszufüllen. Während der Veranstaltung ist es den Teilnehmenden untersagt, unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten und Psychopharmaka zu stehen.
Dovelop und Kunden verpflichten sich, im Falle von auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.
9. Haftung
1) Die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltungen erfolgt nach dem derzeitig aktuellen Wissensstand. Für Beratung und Training sowie die Verwertung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten übernimmt dovelop keine Haftung.
2) Dovelop haftet im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung für Schäden, die nachweisbar auf ein Verschulden von dovelop zurückzuführen sind. Abgesehen von den gesetzlichen Haftpflichttatbeständen unternehmen die Teilnehmer die Veranstaltung auf eigene Gefahr.
3) Für fahrlässig oder mutwillig verursachte Schäden durch die Teilnehmenden haftet dovelop nicht.
4) Handelt es sich um aufsichtspflichtige Teilnehmende, verbleibt die Aufsicht beim verantwortlichen Leiter der teilnehmenden Gruppe.
10. Datenschutz
1) Wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten von dovelop und Kunden unterliegen der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit.
2) Beide Parteien verarbeiten und nutzen personenbezogen Daten der jeweils anderen Partei nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke. Diese Daten sind insbesondere gegen unbefugten Zugriff Dritter zu sichern und nur unter Zustimmung der jeweils anderen Partei an Dritte weiterzugeben.
11. Urheberrechte
Materialien, die zur Unterstützung von Veranstaltungen ausgegeben werden (Arbeitsmappen, Unterlagen, Handouts etc.), unterliegen dem Urheberrecht. Fotomechanische, elektronische oder auf anderem Wege erfolgte Veränderungen, Vervielfältigungen und Verbreitungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch dovelop.
12. Abweichungen von den Geschäftsbedingungen
Abweichungen von den Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
13. Anwendbares Recht
Zur Beurteilung aller Streitfälle in Zusammenhang mit Geschäftstätigkeiten unter diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Dresden.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung soll durch diejenige wirksame und durchsetzbare Regelung ersetzt werden, welche wirtschaftlich der ursprünglich verfolgten Zielsetzung am nächsten kommt. Diese Bestimmungen gelten gleichermaßen im Fall einer Lücke.